Reisen mit CBD Stand: 12.08.19

Seine positiven Eigenschaften gehen um die Welt, doch darf man CBD auch in fremde Länder einführen? Etliche Menschen sind auf die rein natürliche Wirkung angewiesen und können auch auf Reisen nicht darauf verzichten. Schon lange liegt Cannabidiol im Fokus unserer Gesellschaft, da es entzündungshemmend wie auch schmerzlindernd ist. Und nicht nur das, es stärkt auch unser Wohlbefinden. Ein Entspannungsfaktor tritt ein und der nicht psychoaktive Wirkstoff der Cannabispflanze ist in aller Munde. Allerdings, wie sieht es mit dem Urlaub aus, muss man mit Konsequenzen rechnen, oder nicht? Das Nahrungsergänzungsmittel für Mensch und Tier wird daher genauer beleuchtet und CBD im Reisegepäck, ist heutzutage gang und gäbe.

Wichtig: Dieser Artikel wurde zwar gut recherchiert, wir übernehmen aber keine Haftung! In vielen Ländern ist die Gesetzeslage zu CBD und Cannabis noch extrem undurchsichtig! Vor Reiseantritt sollte deswegen unbedingt die Botschaft oder das auswärtige Amt des jeweiligen Landes kontaktiert werden, oder für diese Zeit auf CBD verzichtet werden. In einigen Ländern des nahen Ostens gilt der Besitz von „Drogen“ als schwere Straftat und kann mit dem Tode verurteilt werden!

Eigentlich möchten wir in informativen Artikeln auf Werbung verzichten, allerdings möchten wir euch nicht vorenthalten, dass es gerade in Bezug auf Schmerzen Produkte gibt, die sehr gut helfen können! Alternativ können wir auch das CBD-Öl von SWISS FX empfehlen - dieses CBD-Öl hat auch in unserem Test am besten abgeschnitten!

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Die rechtliche Situation

Generell ist es in vielen Ländern kein Problem, CBD im Reisegepäck mit sich zu führen. In den meisten Teilen der Erde gilt ein THC-Gehalt unter 0,2% als legal. Schließlich und endlich möchte man gerade im Urlaub nicht auf CBD verzichten. Es unterliegt mit dem Grenzwert von 0,2% auch nicht dem Betäubungsmittelgesetz. Was soll da im Urlaub schon schiefgehen? Es wird als Nahrungsergänzungsmittel eingestuft und nicht als Arznei. Damit unterliegt es auch keinem Arzneimittelgesetz. Denn CBD wird ohne Wirkversprechen verkauft. Doch Vorsicht, Sie sollten mindestens 18 Jahre alt sein, nur dann können Sie CBD-Produkte in Deutschland legal kaufen. Aber diese Regelungen ändern sich von Land zu Land. Auch der THC-Grenzwert ist nicht weltweit gleich. In Österreich liegt er z.B. bei 0,3%. Somit muss man, je nachdem wo die Reise hingeht, sich laut der THC-Bestimmungen neu orientieren.

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Deutschland hat mit seiner Bestimmung, was den Gehalt von THC betrifft, sicher eine gute Regelung gefunden uns so ist das CBD im Reisegepäck auch kein Problem. Aber auch hier, Vorsicht ist besser als Nachsicht.
Um auch Nummer sicherzugehen, drucken Sie eine Liste in deutsch, englisch oder der jeweiligen Landessprache, der Inhaltsstoffe von CBD aus. Nicht immer ist CBD an den Grenzen beliebt, denn es kann auch je nach Einreisebestimmung vorkommen, das man das CBD-Produkt dann vor Ort abgeben muss.

Was muss man beachten?

CBD mit einem geringen THC-Gehalt kann legal konsumiert werden. Es setzt keine berauschende Wirkung ein und ist beliebter denn je. Daher gelten auch nicht die strengen Kriterien der Arzneimittelbestimmungen, da es ja als Nahrungsergänzungsmittel deklariert ist. Das Tetrahydrocannabinol (THC) tritt daher auch nicht psychoaktiv auf. Folglich sind Salben, CBD-Öle, Cremes, Kapseln und Tinkturen ohne Rezept erhältlich, wenn sie unter einem THC-Gehalt von 0,2% liegen. Über diesem Wert, unterliegt das Produkt dem Suchtmittelgesetz und ist ebenfalls rezeptpflichtig. Daher ist es sinnvoll, sich vor einer Reise über CBD-Produkte kundig zu machen.

Punktuelle Vorgaben und Bestimmungen:

Im Wesentlichen lehnt sich die Rechtslage in Deutschland den Vorgaben der EU an. Trotzdem können die Bestimmungen in anderen EU-Ländern unterschiedlich sein. Österreich wie bereits erwähnt, lässt einen THC-Gehalt von 0,3% bei CBD-Produkten zu.

  • Achten Sie vor Reiseantritt auf die länderspezifischen Bestimmungen bei CBD.
  • Erkundigen Sie sich über CBD im jeweiligen Land.
  • EU-weit gilt ein THC-Gehalt von unter 0,2%, aber auch hier bestimmen die Ausnahmen die Regeln, da es in Österreich wiederum höher ist.
  • Werden die Vorgaben der Nahrungsergänzungsmittel eingehalten, kann man in die Staaten des Schengener Abkommens reisen.
  • Außerhalb des Schengener-Raumes ist es sinnvoll, eine Liste der mitgeführten Präparate wie auch eine Auflistung der Inhaltsstoffe in der Landessprache des Reiseziels zu erstellen.
  • Ist in dem von Ihnen ausgesuchten Reiseziel der Konsum, Verkauf und Anbau verboten, so gilt das auch für THC-haltige Cannabisprodukte. Daher sollten Sie in diesen Ländern lieber Vorsicht walten lassen und im Vorfeld Erkundigungen einholen.
  • Können Sie auf CBD auch im Urlaub nicht verzichten, da es Ihre Therapie und „Behandlung“ unterbricht, wählen Sie demzufolge ein Land aus, das unseren Gesetzen und Bestimmungen gleich kommt.
  • Generell sind keine nennenswerten Probleme an Grenzübergängen, Kontrollen, Flughäfen und dem Zoll bekannt.
  • Die positiven Effekte von CBD haben den schlechten Ruf schon lange überholt.

Bei CBD besteht nach wie vor Aufklärungsarbeit, um dem vorschnellen Urteil entgegenzuwirken. Denn nicht jeder Grenzbeamte ist mit der Materie einwandfrei vertraut. Hört man CBD, denkt man an seine psychoaktive Wirkung und den Rauschzustand. Dem ist aber nicht so, da es sich bei frei verkäuflichen Mitteln um Nahrungsergänzungsmittel handelt. So führen Produkte mit der Aufschrift „CBD“ und einem Hanfblatt auch weiterhin zur Verunsicherung.

Legal und transparent und das weltweit?

So sollten die Bestimmungen weltweit für CBD-Produkte sein. Doch das ist nicht immer der Fall. Wer selbst schon etwas Aufklärungsarbeit betreibt und auch dem Grenzbeamten Hilfestellung bei dieser Thematik geben kann, der leistet einen guten Beitrag dazu. So könnten die CBD-Produkte auch mit einer englischsprachigen Beschriftung und das Preisgeben der Inhaltsstoffe, die eine Art „Unbedenklichkeitserklärung“ aufweist, bedenkenlos eingeführt werden.

Länder außerhalb der EU haben mittlerweile Cannabisprodukte im Wesentlichen akzeptiert und sich liberalisiert. Denn CBD-Produkte haben nichts mit Hasch und Drogen zu tun. Das muss sich in die Köpfe der Menschen einprägen.

Reisen Sie in die USA, so müssen Sie sich bei der Einreise nach dem jeweiligen Bundesstaat richten. Denn hier sind nicht alle Gesetze gleich und in einigen Bundesstaaten wird CBD zum medizinischen Zweck verwendet und hat sich somit legalisiert. Daher kommen die Bundesstaaten zum Tragen, bei denen CBD-Produkte unter der Voraussetzung einer bestimmten Wirkstoffgrenze und Menge der Produkte, ganz legal bei der Einreise sind.

 

Eine ähnliche Regelung wie in der EU, kommt auch in Kanada zum Vorschein. Auch hier können CBD-Produkte legal und ohne Rezept ab einem Alter von 18 Jahren und mit einem THC-Gehalt von unter 0,3% konsumiert werden. CBD ist legal und muss nur noch transparenter werden, damit es in alle Länder eingeführt werden darf. Strafbar macht man sich dadurch nicht, nur gibt es weltweit noch keine einheitlichen Regelungen dazu. Daher immer kurz vor der Reise die aktuelle Lage checken, so geht man auch kein Risiko ein. Zudem kann man auch vor Ort CBD-Produkte kaufen, aber auch hier erst erkundigen und im Vorfeld abklären.

Die Gesundheit auch im Urlaub genießen

Das CBD-Öl ist handlich klein und passt in jede Tasche hinein. Sind Sie auf seine positiven Eigenschaften angewiesen, dann wenden Sie sich zur Sicherheit an die diplomatische Vertretung, die Botschaft oder des Konsulats des jeweiligen Ziellandes. Die kennen die Gesetze und Bestimmungen genau.

Bei Auslandsreisen – Welche Mengen dürfen an Salben, Kapseln und CBD-Öl mit?

Auch hier gilt es die Gesetze zu beachten und die unterliegen den unterschiedlichen Regeln des jeweiligen Landes. Ein kompetenter Vertreter ist wie immer, die Botschaft oder das Konsulat.
Dazu steht ebenfalls eine Faustregel an. Für die Dauer der Reise und für den Eigengebrauch bestimmt, darf es die Menge nach Herstellerangaben wie auch der Urlaubszeit sein. Denn Sie möchten auch auf der Reise bestens und gut versorgt sein. Auch, wenn die höchstzulässige Menge an mitgeführten Flüssigkeiten, wie bei CBD-Öl überschritten wird. Klären Sie das am Flughafen ab. Denn auch für das Handgepäck gelten Regeln und Bestimmungen. Bei Wikipedia ist ein sehr interessanter Beitrag zur Legalität von CBD und Cannabis erstellt worden. >>Hier geht es zum Beitrag

Die Quintessenz daraus

Wenn einer eine Reise tut, der sollte auf so einiges achten. Führen Sie Ihr z.B.CBD-Öl in einer 100 ml Flasche bei Flugreisen mit und verwenden einen durchsichtigen Plastikbeutel zum Transport. Als Ausweichmöglichkeit bieten sich auch Kapseln an. Andere Länder, andere Sitten und so sollten Sie sich vor Ihrem Reiseantritt in allen Belangen bestens informieren, damit Sie auch im Urlaub auf der sicheren Seite sind.

 

Informationsquellen:

https://www.bvl.bund.de/DE/01_Lebensmittel/04_AntragstellerUnternehmen/13_FAQs/FAQ_Cannabidiol/FAQ_Cannabidiol_node.html#doc12220554bodyText2

https://www.canada.ca/en/health-canada/news/2017/04/backgrounder_changestoimpaireddrivin

https://en.wikipedia.org/wiki/Cannabis_in_Jamaica

https://en.wikipedia.org/wiki/Cannabis_in_North_Korea

http://cnnphilippines.com/news/2016/05/24/rodrigo-duterte-medical-marijuana.html

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