CBD soll von der EU als Betäubungsmittel eingestuft werden

CBD News: Cannabidiol soll durch die EU als Betäubungsmittel

eingestuft werden – was steckt dahinter?

 

Das Thema CBD ist ein sehr umfassendes – und das nicht nur bezogen auf die Wirkung des Hanfbestandteils oder dessen Anwendungsmöglichkeiten. Auch rechtliche Unklarheiten herrschen zum Thema Cannabis und Cannabidiol immer wieder vor. Warum das so ist, lässt sich recht einfach klären: Der Nutzhanfpflanze haftet aufgrund von der psychoaktiven Wirkung des enthaltenen THCs immer noch ein schlechter Ruf an. Diesen hat die Branche in den letzten Jahren mit natürlichen Hilfsmitteln abgeändert, die ohne den psychoaktiven Wirkstoff auskommen und zahlreiche Vorteile bereithalten. So gilt Cannabidiol mit maximal erlaubten 0,2% THC aus der Pflanze beispielsweise als beruhigend, schmerzlindernd und Stimmungs-aufhellend. Doch nun könnte der wachsende Markt mit begeisterten Anhängern ein jähes Ende haben.

EU will CBD als Betäubungsmittel einstufen

Man fragt sich auf welche abstrusen Ideen die EU noch kommt! Cannabidiol soll durch die EU als Betäubungsmittel eingestuft werden

Panik in der Branche: Ergebnisse der letzten EU-Kommissions-Sitzung spalten die Gemüter

Die EU-Kommission hat ihr letztes Zusammentreffen vor der Sommerpause hinter sich gebracht – und mit dieser für eine Menge Wirbel und unbeantwortete Fragen gesorgt. Was dahintersteckt? Die EU-Kommission hat sich dazu ausgesprochen, CBD und generell Wirkstoffe aus der Hanfpflanze als Betäubungsmittel zu werten – und das entgegen der kürzlich erhaltenen Empfehlung der WHO, diese neu zu klassifizieren. Darüber hinaus hat die EU-Kommission Anträge von Herstellern auf Eis gelegt, eine Novel-Food-Zulassung für ihre CBD Produkte zu erhalten. Cannabidiol wurde 2019 in den Novel-Food-Katalog mit eingefügt, sodass Hersteller aktuell eine Zulassungsbescheinigung benötigen, um ihre Waren zu vertreiben. Diese halten viele Marken noch nicht, was nun zu einem Aufschrei in der Branche geführt hat. Denn: Verstärkte Kontrollen und das Pausieren der Antragsbearbeitung bringen die Anbieter in eine schwierige Lage.

Informationen zur aktuellen Rechtslage

Das Problem besteht im Grunde darin, dass noch keine transparenten und allgemein-gültigen Regelungen zur Verfahrensweise mit Cannabis und CBD Produkten getroffen wurden. So hat die World Health Organisation schon 2018 empfohlen, die Hanfwirkstoffe CBD und THC neu zu klassifizieren. Denn: Beide werden unter Cannabis in der Kategorie der Gefahrenstoffe wie etwa Kokain geführt. Die WHO fordert dazu eine Herabstufung, da das Suchtpotential laut der Organisation mit Cannabis deutlich geringer ausfallen soll und der medizinische Nutzen leichter zugänglich gemacht werden muss. Cannabis soll nicht nur herabgestuft werden, sondern CBD Produkte mit zulässiger THC-Höchstmenge von 0,2 Prozent müsse laut der WHO auch ganz und gar aus dem Abkommen der Vereinten Nationen aus dem Jahre 1961 gestrichen werden. Diese Forderung hat dazu geführt, dass die mehr als 50 Unterzeichnerstaaten noch in diesem Jahr über den Vorschlag abstimmen wollten. Was CBD-Überzeugte positiv gestimmt hat, wurde nun von der EU-Kommission mit ihrer Entscheidung zunichte gemacht. Denn: Mit der Ansage zur Einstufung als Betäubungsmittel würde genau dieser Fortschritt zum Rückschritt werden. Einige Hersteller deklarieren ihre CBD Öle bereits als CBD Aromaöl.

Unklarheiten und Probleme durch neueste Entscheidungen

Das Problem liegt nun daran, dass CBD aus Hanf nicht gleichzeitig ein Novel-Food und Betäubungsmittel sein, beziehungsweise rechtlich als solches deklariert werden kann. Wird die Auffassung der EU-Kommission durchgesetzt, hieße das automatisch, dass Hersteller natürlicher CBD Produkte aus Hanf ihre Produktionen und den Verkauf einstellen müssten. Weil die Kommission aber CBD aus Cannabis beschrieben hat, würde dies nicht unbedingt auch für synthetisch hergestelltes CBD gelten. Genau dieser Faktor sorgt für einen internationalen Aufschrei: Das rein natürliche und schonend hergestellte Hanfprodukt dürfte mit der neuen Auffassung künftig nicht mehr über die Ladentheke gehen – synthetisch hergestelltes CBD aber schon. Denn: Unter das Betäubungsmittelgesetz fallen nach der Sitzung nur Cannabis und die Produkte aus der Pflanze, beziehungsweise deren Blüten selbst. Dabei handelt es sich bei beiden Arten um das nahezu identische Produkt. Wer denkt, synthetisches CBD könne sich jedoch als echte Alternative erweisen, sollte dies noch einmal überdenken. Dieses wird nicht nur auf weniger umweltschonende Weise hergestellt, sondern kann durch künstliche Zusatzstoffe auch schädlich ausfallen.

Was sind mögliche Folgen?

CBD Hersteller, die einen Antrag auf die Zulassung ihrer Produkte als Novel-Food gestellt haben, müssen nun ein Statement abgeben. Dieses will die EU-Kommission prüfen, bevor es zu einer weitläufigen Entscheidung und zu klareren Richtlinien kommt. Bleibt es bei der aktuellen Auffassung, könnte dies ein Aus für viele bekannte Cannabidiol Marken bedeuten. Pharmaunternehmen hingegen könnten sich wegen ihrer deutlich umfassenderen Ressourcen mit der Herstellung synthetischer Cannabidiol-Produkte beschäftigen – ganz im Gegensatz zu kleineren Firmen. Doch auch einen positiven Effekt könnte diese unerwartete Wendung mit sich bringen: So wurde CBD schon 2016 in die Liste verschreibungspflichtiger Mittel aufgenommen, bisher allerdings frei verkauft. Unklarheiten könnten in dieser Hinsicht aus dem Weg geräumt werden. Auch finden es Befürworter der neuen Absprache wichtig, dass der CBD Markt besser reguliert wird. Zu viele Anbieter mit eher undurchsichtigem Inhaltsversprechen tummeln sich laut der Befürworter am Markt, die für Endkunden alles andere als vorteilhaft und sicher sind.

Das ist die Reaktion wichtiger Hanfverbände

Sowohl die European Industrial Hemp Association, als auch der österreichische Verbraucherschutzverein haben sich bisher zum Richtungswechsel der EU-Kommission geäußert. Der Interessenverband der Nutzhanfbauern zeigt sich gegenüber der aktuellen Entscheidung negativ – diese könnte laut EIHA nämlich das Ende für Produzenten ökologischer Hanfextrakte bedeuten. Der österreichische Verbraucherschutzverein betont wiederum, dass dies auch einen Nachteil für Schmerzpatienten darstellt, die mit Cannabidiol bisher gute Erfahrungen gemacht haben. Generell schwören bereits zehntausende Menschen auf Cannabinoide, Terpene und Flavonoide aus der Nutzhanfpflanze, die sich mit dem Richtungswechsel neue Hilfsmittel suchen müssten.

Was bleibt also zu hoffen?

Die Rechtslage zu Cannabis, CBD und weiteren Hanfwirkstoffen ist also alles andere als eindeutig – und scheint sich gefühlt alle paar Monate in eine ganz neue Richtung zu entwickeln. Kein Wunder also, dass Konsumenten verwirrt werden und Hersteller der natürlichen Hanfextrakte die nächste Zeit ein Fragezeichen nach dem anderen angehen müssen. Dies könnte durch ein Wiederaufgreifen des Themas durch die EU-Kommission endlich gelöst werden: So könnte CBD als Arzneimittel deklariert werden, um den verschreibungspflichtigen Verkauf endgültig durchzusetzen und eine Beratung der Patienten mit Bedarf nach dem Wirkstoff in den Vordergrund zu stellen. Sprich: Eine medizinische Nutzung könnte damit mehr in den Fokus der Branche rücken. Auch ließen sich dadurch Hersteller minimieren, die CBD Mittel in schlechter oder unzureichender Qualität bereithalten – was dem Konsumenten in gewissem Maße weiterhilft. Schließlich werden tagtäglich CBD Öle und Co. auch ohne Rezept verkauft. Anstelle einer Wertung als Betäubungsmittel könnte also das konsequentere Vorgehen zu aktuellen Richtlinien die Branche etwas transparenter gestalten.

 

FAQs – das sollte man noch zur Auffassung der EU-Kommission wissen

An dieser Stelle möchten wir noch etwas genauer auf das Thema eingehen. Denn: Gerade weil es sich um ein kaum transparentes Thema mit sogenanntem Flickenteppich an Regulierungen und Gesetzen handelt, blicken Hersteller und Konsumenten nicht mehr durch. Um Fragezeichen aus dem Weg zu räumen, wollen wir häufig gestellte Fragen nachfolgend beantworten.

Im Grunde müssten CBD-Produkte als sogenannte Novel-Foods in Europa nun illegal sein, beziehungsweise dürften sie ohne Zulassung nicht über die Ladentheke gehen. Insbesondere Hanfextrakte, die aus den Hanfblüten und Fruchtständen stammen, müssten nun aus den Regalen genommen werden. Das Ganze kann sogar Hanftees und noch unscheinbarere Produkte betreffen.

Die Pharmaindustrie könnte aufgrund eigener Interessen einen hohen Druck auf die EU-Kommission ausüben – und könnte sich die Machstellung in Sachen Cannabidiol sichern. Das bedeutet: Durch die aktuelle Ansicht (oder auch das Nachgeben) der EU-Kommissionkönnte die Produktionserlaubnis bei der Pharmaindustrie allein liegen, da CBD konsequent als Arzneimittel deklariert und geprüft wird. Wird der Hanfwirkstoff zu einem verschreibungspflichtigen Mittel, das nur noch über Apotheken verkauft werden kann, wird es für den Konsumenten automatisch teurer. Zahlreiche Hersteller und auch Familienbetriebe könnten dadurch Verluste erleiden und vom Markt verschwinden.

Um die Unklarheiten aus dem Weg zu schaffen und weiterhin CBD Produkte anwenden zu können, fragen sich viele Hanfbegeisterte, was sich gegen die Schritte der EU-Kommission, beziehungsweise die Übernahme durch die Pharmaindustrie tun lässt. Es gibt die Möglichkeit, sich an einer entsprechenden Petition wie beispielsweise über www.change.org beteiligen. Diese fordert, dass alle Cannabinoide nicht mehr unter der Novel-Food-Verordnung geführt, sondern als Lebensmittel anerkannt werden. Denn: Hanf wird nachweislich schon seit Jahrhunderten als Nutzpflanze auch für Speisen verwendet und dient unter anderem auch Brauereien zum Herstellen von traditionellem Bier. Je mehr Bürger sich an Petitionen zu diesem Thema beteiligen, desto größer wird der Widerstand gegen die Beschlüsse der EU-Kommission – und desto mehr lässt sich vielleicht bewirken. Ob eine solche Aktion dem Druck der Pharmaindustrie gewachsen sein kann, ist allerdings fraglich.

 

 

Quellen:

https://ec.europa.eu/food/safety/novel_food/catalogue/search/public/?event=home&seqfce=72&ascii=C

https://ec.europa.eu/food/safety/novel_food/catalogue/search/public/?event=home&seqfce=940&ascii=C

 

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