Der EU-Gerichtshof entscheidet: CBD ist kein Betäubungsmittel!

Einige Zeit war die Hoffnung zahlreicher CBD-Hersteller und Anbieter groß, dass die Hanfsubstanz als Novel-Food eingestuft werden könnte – dementsprechend viele Anträge wurden in dieser Hinsicht auch schon von den Marken gestellt, um ihre Produkte legal verkaufen zu können. Doch erst kürzlich hat die EU-Kommission versucht, diese Option zu verhindern: Nämlich mit der Deklaration von CBD als Betäubungsmittel. Die letzten Monate waren also sowohl für Nutzer, als auch entsprechende Marken mit Ungewissheit und großen Sorgen hinsichtlich der Zukunft der Branche geknüpft – schließlich schwören mittlerweile zahlreiche Menschen auf den vorteilhaften Hanfwirkstoff. Doch nun die Wende: Der EU-Gerichtshof hat entschieden, dass CBD nicht als Betäubungsmittel zu deklarieren ist.

Der EU-Gerichtshof entscheidet: CBD ist kein Betäubungsmittel!

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Der Branchenverband Pro CBD hat nie um ein anderes Urteil gefürchtet

Die Entscheidung des europäischen Gerichtshofes erleichtert Millionen Menschen und lässt die Branche wieder aufatmen – dabei scheint der Branchenverband Pro CBD niemals um ein anderes Urteil gebangt zu haben. Doch die Einstellungen der EU-Kommission ließen in letzter Zeit nichts Gutes vermuten, weshalb das Urteil des EUGh ehrfürchtig erwartet wurde. Schon länger haben rechtliche Unklarheiten die CBD-Branche verunsichert und Kunden von einem Kauf abgeschreckt – die Länder haben sich nicht nur für verschiedene Regulierungen der Produkte entschieden, sondern den Verkauf von herkömmlichen Cannabidiol Produkten teilweise sogar geahndet. Der wohl bekannteste Fall in Frankreich “Kanavape” hat letztendlich den Stein ins Rollen gebracht, der für Klarheit sorgen sollte. Zwei Unternehmer wurden hier zu Freiheitsstrafen uns saftigen Geldbußen verurteilt, nachdem sie in Frankreich CBD Liquid verkauft hatten. Dieses wurde dort als verboten deklariert, da in dem Land ursprünglich nur Produkte aus Hanfsamen und -Fasern erlaubt waren. Nach Einlegen einer Berufung wurde der EU-Gerichtshof um Rat gebeten.

 

CBD kann nicht als Betäubungsmittel angesehen werden

Der EU-Gerichtshof hat nun entschieden: “[…] CBD kann nicht als Suchtstoff angesehen werden.” – und setzt damit ein ganz klares Statement gegenüber der Bundesregierung und EU-Kommission. Darüber hinaus wird im Urteil die Warenverkehrsfreiheit betont, die in dem Fall “Kanavape” zum Tragen kommt – würde diese nicht beachtet werden, könnte dies einen nicht verantwortbaren Nachteil gegenüber der Länder bedeuten. Der EU-Gerichtshof weist sogar darauf hin, dass das Einheits-Übereinkommen zu Suchtstoffen und die Betäubungsmittelkonvention den Grundgedanken hegen, die Gesundheit des Menschen zu schützen – und CBD daher nicht als Sucht- oder Betäubungsmittel eingestuft werden kann. Denn: Es gibt keinerlei wissenschaftliche Hinweise dazu, dass Cannabidiol der Gesundheit Schaden zufügt – ganz im Gegenteil. Weiter wurde deutlich gemacht, dass ein Vermarktungsverbot von CBD nur dann zulässig sei, wenn Gefahren durch den Hanfwirkstoff nachgewiesen werden könnten – sonst würden Verbote und Einschränkungen den Handel der europäischen Mitgliedsstaaten untereinander hemmen.

 

So könnte es nun weitergehen

Wichtig wäre es nun, auf Basis dieses Urteils eine sinnvolle Regulierung des Marktes zu schaffen. Denn: Verbraucher sollten von gewissen Standards profitieren können, was die Qualität und Reinheit der Produkte betrifft. Der Markt konnte noch keine einheitlichen Standards und Mindestanforderungen entwickeln, da die Regulierungen aus Unklarheit bisher ausgeblieben ist. Nun gilt es, mehr Transparenz zu schaffen, um Verbrauchern wirklich hilfreiche Produkte zu ermöglichen. Marken und Verbraucher können also jetzt schon aufatmen und sich auf eine klarere Zukunft freuen, was den CBD-Markt betrifft. Zwar kann es noch eine Menge Zeit in Anspruch nehmen, bis sich das Urteil positiv auf den Markt auswirkt und erste klare Regelungen geäußert werden, doch eine unnötige Verurteilung von Marken und Anbietern könnte so zumindest schon einmal ausgeschlossen werden.

 

Bereits die WHO empfahl einen Ausschluss von CBD Produkten aus dem Einheitsabkommen

Eine Untersuchungsgruppe der World Health Organisation hat sich schon vor dem EU-Gerichtshof Urteil damit beschäftigt, ob CBD Produkte mit weniger als 0,2 Prozent THC-Gehalt wirklich noch im Einheitsabkommen als Sucht- oder Betäubungsmittel geltend gemacht werden können. Das Ergebnis: Die Empfehlung der Organisation lautete, diese Produktart vollständig aus dem Einheitsabkommen zu nehmen, oder zumindest in Tabelle I zu setzen. Noch hat die EU-Kommission geltend gemacht, dass die Cannabis-Pflanze unter Tabelle IV fällt, nämlich die der gefährlichsten Substanzen. Die Experten plädieren unter anderem auch darauf, die Cannabis-Regelungen deutlich zu lockern – und neu zu kategorisieren. Wissenschaftliche Erkenntnisse deuten darauf hin, dass die Pflanze – und insbesondere CBD – therapeutische Wirkungen haben und daher neu abgeschätzt werden sollten. Das Komitee verlangt sogar, CBD ganz von der Liste zu nehmen. Doch die Empfehlung der WHO konnte die EU-Kommission vor dem Urteil des europäischen Gerichtshofes nicht umstimmen – es bleibt also abzuwarten, ob das Gerichtsurteil nun mehr in Bewegung bringen kann.

 

Welche CBD Produkte sind definitiv nicht zulässig?

Nicht legal sind jene CBD-Produkte, deren THC-Gehalt höher als o,2 Prozent liegt. Schon früher haben einige Kontrollen gezeigt, dass sich Hersteller hier nicht ganz transparent zeigen, weshalb der Konsument genauer aufpassen sollte. Wird der THC-Gehalt nicht transparent und klar nachgewiesen, sollte unbedingt von den Produkten abgesehen werden. Es ist von Bedeutung, dass ein aktuelles Analysenzertifikat vorliegt. Denn: Es konnten durch Laboruntersuchungen schon vielfach Marken angeprangert werden, deren THC-Gehalt in den Produkten bei weit über dem Grenzwert lag. Hier gilt es also, mit neuen Richtlinien besser durchzugreifen.


Quelle:

arge-canna.at/breaking-news-eugh-urteilt-cbd-ist-kein-suchtmittel

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