DĂŒrfen Privatpersonen Hanf und Cannabis legal anbauen?

☑ Fachlich geprĂŒfter Inhalt von Sebastian WĂŒrfl. ✔ ÜberprĂŒft von Julia Teichmann. 

„Polizei hebt Indoorplantage aus – mehr als hundert Cannabispflanzen gefunden!“ Ähnliche Meldungen gehen regelmĂ€ĂŸig durch die Presse. In solchen FĂ€llen ist die Sache klar: Hier wollte jemand Hanf anbauen, um ihn zu verkaufen. Das ist illegal, dem Schuldigen droht eine empfindliche Strafe. Aber wie ist das eigentlich mit einem einzigen PflĂ€nzchen? Vor allem, wenn es noch klein ist und aus legal gekauften Hanfsamen stammt? Wir haben zu diesen Fragen Gesetze studiert und kundige Quellen konsultiert. Eines vorweg: Der Anbau von Hanf durch Privatpersonen ist klar geregelt!

Ist Hanf anbauen legal?

Darf man als Privatperson Hanf legal anbauen? Hier ist die Gesetzeslage ganz klar geregelt! Bild: © stokkete/123RF.com

 

Das sagt das Gesetz

Es gibt ein Gesetz, in dem steht alles Notwendige, was man dazu wissen sollte. Es nennt sich BetĂ€ubungsmittelgesetz, abgekĂŒrzt BtMG, korrekt eigentlich „Gesetz ĂŒber den Verkehr mit BetĂ€ubungsmitteln“. Das BtMG enthĂ€lt auch alles Nötige zum Umgang mit Hanf. Nur dass Hanf dort nicht Hanf heißt, sondern bei seinem lateinischen Namen genannt wird: Cannabis. Wer dieses Gesetz liest, bekommt somit eine klare Vorstellung davon, was erlaubt ist und was nicht.

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Hanfanbau von privater Hand ist verboten, und das bleibt auch erst einmal so. Da ist es egal, ob es sich um eine kleine oder hundert große Pflanzen handelt. Egal, ob man es im Blumentopf oder im Garten zieht: Hanf, also Cannabis jeglicher Sorte, hat in privaten Haushalten nichts zu suchen. So sieht es der Gesetzgeber. Wer dennoch ohne Erlaubnis Hanf anbaut, verstĂ¶ĂŸt also klar gegen das Gesetz.

Wichtig ist hier der Punkt „ohne Erlaubnis“. Denn es gibt Ausnahmen, welche ebenfalls das BtMG regelt. Es grenzt nĂ€mlich nicht nur verkehrsfĂ€hige gegen nicht verkehrsfĂ€hige Stoffe ab. Es zeigt auch, wer ĂŒberhaupt so eine Erlaubnis bekommen kann.

 

DĂŒrfen Patienten fĂŒr sich selbst medizinisches Cannabis anbauen?

Bei den Worten Erlaubnis oder Ausnahme denken viele Menschen zunĂ€chst an Patienten. Schließlich brauchen einige davon Cannabis zu medizinischen Zwecken. Das ist hĂ€ufig dann der Fall, wenn sie mit herkömmlichen Therapien kein Erfolg mehr erzielen. Seit 2017 ist es in Deutschland sogar gesetzlich erlaubt: Patienten dĂŒrfen Hanf besitzen, wenn sie es brauchen. Das muss ein Arzt bestĂ€tigen und es braucht noch einige weitere Voraussetzungen. Aber Achtung: Besitz und Anbau sind nicht dasselbe!

Wer Cannabis zu medizinischen Zwecken verschrieben bekommt, der baut es im Normalfall nicht selber an. Vielmehr sorgt das BfArM (Bundesinstitut fĂŒr Arzneimittel und Medizinprodukte) fĂŒr die Verteilung des Hanfs an die Apotheken, wo die Patienten es dann beziehen können.

Zwar gab es in der Vergangenheit ein paar Gerichtsurteile, die einigen wenigen Patienten den Anbau gestatteten. Das wird auch oft so interpretiert, als dĂŒrften Patienten seitdem generell Cannabis daheim anbauen (1).

Immer wieder zitiert werden dann das Kölner Verwal­tungs­ge­richt von 2014 und das Bundes­ver­wal­tungs­ge­richt in Leipzig 2016. Beide entschieden, schwerkranken Patienten den eigenen Cannabisanbau zu therapeutischen Zwecken zu erlauben. Allerdings wird die GesetzesĂ€nderung 2017 dabei nicht mitgedacht – sie war schlicht noch nicht eingetreten.

Seitdem ist es nĂ€mlich fĂŒr Patienten wesentlich leichter, an medizinisches Cannabis heranzukommen. Dazu zĂ€hlt vor allem Cannabis mit viel THC. Doch auch der CBD-haltige Nutzhanf ist bereits als Arznei erhĂ€ltlich. Und fĂŒr Arzneien ist das BfArM zustĂ€ndig.

Was macht das Bundesinstitut fĂŒr Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM)?

Ist Hanfanbau erlaubt?

Zum Anbau von Hanf gibt es nur wenige Ausnahmen – als Privatperson ist es gĂ€nzlich verboten

 

Hanf hat eine spezielle Eigenart: Je nach Sorte schwankt der Anteil an THC oder auch CBD. Es wird nun auch verstĂ€ndlich, warum der Gesetzgeber den Eigenanbau noch nicht erlaubt: Es ist zu Hause kaum möglich, diesen THC Gehalt zu bestimmen, geschweige denn zu planen. Um eine richtige Dosierung vornehmen zu können, ist das aber unbedingt erforderlich. Darum braucht es eine Zentralstelle, welche fĂŒr die Verteilung von standardisiertem Cannabis sorgt.

Das BfArM ĂŒbernimmt diese Aufgabe (2). Es organisiert sowohl Verteilung wie auch Nachschub an die Apotheken. Diese mischen die gewĂŒnschte Rezeptur selbst oder liefern Medikamente wie Dronabinol. Auch Patienten dĂŒrfen also im Normalfall keinen Hanf zu Hause anbauen!

Privatanbau ist und bleibt also verboten. Genau so bestĂ€tigt es auch der Rechtsanwalt, welcher fĂŒr den Deutschen Hanfverband beratend tĂ€tig ist (3). Dass dennoch Ausnahmen gemacht werden, liegt an wissenschaftlicher Forschung und landwirtschaftlicher Nutzung. An den Profis also, die sich beruflich mit Cannabis beschĂ€ftigen. Der VollstĂ€ndigkeit halber noch kurz ein Blick darauf, wer als Profi gilt.

 

Ausnahme 1 – Landwirtschaft

Ist Hanf anbauen legal?

Landwirtschaftlicher Hanfanbau muss genehmigt werden

Landwirten ist unter bestimmten Voraussetzungen der Hanfanbau gestattet. Dabei geht es vor allem um landwirtschaftliche Themen wie den Alterssitz fĂŒr Landwirte, eine bestimmte HofgrĂ¶ĂŸe oder den RĂŒbenanbau. Zudem regelt das Gesetz noch, wer als Landwirt gilt: Winzern etwa ist ebenfalls der Anbau verboten.

Außerdem muss der Landwirt bestimmte Sorten nutzen, welche die EU in einem extra Sortenkatalog zusammengestellt hat. Er ist verpflichtet, den Anbau anzuzeigen, ebenso wie BlĂŒte und Ernte. DarĂŒber hinaus erfolgen permanente Kontrollen zum THC-Gehalt. Passt hier etwas nicht, gibt es eine Geldbuße oder es muss im schlimmsten Fall die ganze Ernte vernichtet werden (4). Auf den Seiten des Bundesinstituts fĂŒr Landwirtschaft und ErnĂ€hrung (BLE) findet sich eine informative Zusammenfassung der Bestimmungen zum Nutzhanfanbau (5).

Ausnahme 2 – Forschung

Forschungen und Studien zu CBD bei EntzĂŒndungen

mögliche Ausnahme – Hanfanbau fĂŒr die Forschung

FĂŒr Studien mit Cannabis bedarf es noch viel wissenschaftlicher Forschung. Dass dies nicht ohne Cannabis geht, versteht sich von selbst. Hier liegt eindeutig ein wissenschaftliches Interesse vor, ein klarer Fall fĂŒr eine Ausnahmegenehmigung laut BtMG. Dennoch mĂŒssen auch die betreffenden Institute erst anfragen, bevor sie ĂŒberhaupt mit Cannabis agieren dĂŒrfen.

Doch auch andere Institutionen können eine solche Ausnahmegenehmigung bekommen. Das Berliner Hanfmuseum etwa, beliebte BildungsstÀtte seit mehr als einem Vierteljahrhundert, darf nur deshalb in einem Schaukasten ein paar echte Hanf-Pflanzen zeigen, weil es eine solche Ausnahmegenehmigung besitzt.

 

 

BetÀubungsmittelgesetz: Diese drei Stellen betreffen Hanf besonders

Werfen wir noch kurz einen Blick in das Gesetz selbst. An mehreren Stellen erwÀhnt das BtMG Cannabis:

  • Anlage I zu § 1 Abs. 1 = nicht verkehrsfĂ€hige BetĂ€ubungsmittel
  • Anlage III zu § 1 Abs. 1 = verkehrsfĂ€hige und verschreibungsfĂ€hige BetĂ€ubungsmittel
  • § 19 Abs 2a und Abs 3 = durchfĂŒhrende Behörde

Zusammengefasst steht dort: Cannabis zĂ€hlt zu den nicht verkehrsfĂ€higen BetĂ€ubungsmitteln. Das umfasst ausdrĂŒcklich sĂ€mtliche Bestandteile der „zur Gattung Cannabis gehörenden Pflanzen“ (Anlage I zu § 1, Abs. 1) Aber hier wird auch eine Ausnahme erwĂ€hnt: Hanfsamen. Die Voraussetzung dafĂŒr ist, dass sie nicht fĂŒr den Anbau vorgesehen sind. Wer also Hanfsamen in der Drogerie kauft, um sie daheim zu zĂŒchten, macht sich ebenso strafbar wie der Dealer mit seiner Indoorplantage!

✔ Wichtig ist dazu noch der Begriff „nicht verkehrsfĂ€hig“: Cannabis zu medizinischen Zwecken fĂ€llt unter die „verkehrsfĂ€higen und verschreibungsfĂ€higen BetĂ€ubungsmittel“ in Anlage III zu § 1 Abs. 1. Wie bereits gezeigt, ist sein privater Anbau ohne Ausnahmegenehmigung trotzdem illegal!

Wie sind die Strafen fĂŒr privaten Hanfanbau?

Das hĂ€ngt von mehreren Dingen ab: So beeinflusst die Zahl der angebauten Pflanzen ebenso den Urteilsspruch wie deren Gehalt an THC, aber auch die GrĂ¶ĂŸe der Zuchtanlage.

Fazit: Hanfanbau im privaten Bereich ist illegal!

Zwar ist seit 2017 schwer kranken Patienten die Nutzung medizinischen Hanfs unter bestimmten Bedingungen erlaubt. Doch das heißt nicht automatisch, dass sie ihn zu Hause anbauen dĂŒrfen. Vielmehr sind Verteilung und Anbau der Hanfpflanze streng geregelt. Genaue Vorgaben dazu finden sich im BetĂ€ubungsmittelgesetz. Hier listet der Gesetzgeber auch die wenigen Ausnahmen, welche den Anbau ĂŒberhaupt straffrei stellen. Das betrifft vor allem Landwirtschaft und Forschung. Privater Anbau ist und bleibt verboten!

(1) https://anwaltauskunft.de/magazin/gesellschaft/strafrecht-polizei/cannabis-was-erlaubt-ist
(2) BfArM – Bundesopiumstelle: https://www.bfarm.de/DE/Bundesopiumstelle/_node.html;jsessionid=71973A37177C8116DEDAA7539EC06ADA.2_cid344
(3) Hanfverband und RA Markus CronjĂ€ger: Ist der Anbau von “Nutzhanf” in Deutschland legal? https://hanfverband.de/faq/ist-der-anbau-von-nutzhanf-in-deutschland-legal
(4) Mehr zum Anbau https://www.ble.de/DE/Themen/Landwirtschaft/Nutzhanf/nutzhanf_node.html
(5) Infos zum Anbau von Nutzhanf der Bundesanstalt fĂŒr Landwirtschaft und ErnĂ€hrung, Stand Januar 2020 https://www.ble.de/SharedDocs/Downloads/DE/Landwirtschaft/Nutzhanf/Info_BtMG.pdf?__blob=publicationFile&v=5

 

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