Dürfen Privatpersonen Hanf und Cannabis legal anbauen?

„Polizei hebt Indoorplantage aus – mehr als hundert Cannabispflanzen gefunden!“ Ähnliche Meldungen gehen regelmäßig durch die Presse. In solchen Fällen ist die Sache klar: Hier wollte jemand Hanf anbauen, um ihn zu verkaufen. Das ist illegal, dem Schuldigen droht eine empfindliche Strafe. Aber wie ist das eigentlich mit einem einzigen Pflänzchen? Vor allem, wenn es noch klein ist und aus legal gekauften Hanfsamen stammt? Wir haben zu diesen Fragen Gesetze studiert und kundige Quellen konsultiert. Eines vorweg: Der Anbau von Hanf durch Privatpersonen ist klar geregelt!

Ist Hanf anbauen legal?

Darf man als Privatperson Hanf legal anbauen? Hier ist die Gesetzeslage ganz klar geregelt! Bild: © stokkete/123RF.com

 

Das sagt das Gesetz

Es gibt ein Gesetz, in dem steht alles Notwendige, was man dazu wissen sollte. Es nennt sich Betäubungsmittelgesetz, abgekürzt BtMG, korrekt eigentlich „Gesetz über den Verkehr mit Betäubungsmitteln“. Das BtMG enthält auch alles Nötige zum Umgang mit Hanf. Nur dass Hanf dort nicht Hanf heißt, sondern bei seinem lateinischen Namen genannt wird: Cannabis. Wer dieses Gesetz liest, bekommt somit eine klare Vorstellung davon, was erlaubt ist und was nicht.

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Hanfanbau von privater Hand ist verboten, und das bleibt auch erst einmal so. Da ist es egal, ob es sich um eine kleine oder hundert große Pflanzen handelt. Egal, ob man es im Blumentopf oder im Garten zieht: Hanf, also Cannabis jeglicher Sorte, hat in privaten Haushalten nichts zu suchen. So sieht es der Gesetzgeber. Wer dennoch ohne Erlaubnis Hanf anbaut, verstößt also klar gegen das Gesetz.

Wichtig ist hier der Punkt „ohne Erlaubnis“. Denn es gibt Ausnahmen, welche ebenfalls das BtMG regelt. Es grenzt nämlich nicht nur verkehrsfähige gegen nicht verkehrsfähige Stoffe ab. Es zeigt auch, wer überhaupt so eine Erlaubnis bekommen kann.

 

Dürfen Patienten für sich selbst medizinisches Cannabis anbauen?

Bei den Worten Erlaubnis oder Ausnahme denken viele Menschen zunächst an Patienten. Schließlich brauchen einige davon Cannabis zu medizinischen Zwecken. Das ist häufig dann der Fall, wenn sie mit herkömmlichen Therapien kein Erfolg mehr erzielen. Seit 2017 ist es in Deutschland sogar gesetzlich erlaubt: Patienten dürfen Hanf besitzen, wenn sie es brauchen. Das muss ein Arzt bestätigen und es braucht noch einige weitere Voraussetzungen. Aber Achtung: Besitz und Anbau sind nicht dasselbe!

Wer Cannabis zu medizinischen Zwecken verschrieben bekommt, der baut es im Normalfall nicht selber an. Vielmehr sorgt das BfArM (Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte) für die Verteilung des Hanfs an die Apotheken, wo die Patienten es dann beziehen können.

Zwar gab es in der Vergangenheit ein paar Gerichtsurteile, die einigen wenigen Patienten den Anbau gestatteten. Das wird auch oft so interpretiert, als dürften Patienten seitdem generell Cannabis daheim anbauen (1).

Immer wieder zitiert werden dann das Kölner Verwal­tungs­ge­richt von 2014 und das Bundes­ver­wal­tungs­ge­richt in Leipzig 2016. Beide entschieden, schwerkranken Patienten den eigenen Cannabisanbau zu therapeutischen Zwecken zu erlauben. Allerdings wird die Gesetzesänderung 2017 dabei nicht mitgedacht – sie war schlicht noch nicht eingetreten.

Seitdem ist es nämlich für Patienten wesentlich leichter, an medizinisches Cannabis heranzukommen. Dazu zählt vor allem Cannabis mit viel THC. Doch auch der CBD-haltige Nutzhanf ist bereits als Arznei erhältlich. Und für Arzneien ist das BfArM zuständig.

Was macht das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM)?

Ist Hanfanbau erlaubt?

Zum Anbau von Hanf gibt es nur wenige Ausnahmen – als Privatperson ist es gänzlich verboten

 

Hanf hat eine spezielle Eigenart: Je nach Sorte schwankt der Anteil an THC oder auch CBD. Es wird nun auch verständlich, warum der Gesetzgeber den Eigenanbau noch nicht erlaubt: Es ist zu Hause kaum möglich, diesen THC Gehalt zu bestimmen, geschweige denn zu planen. Um eine richtige Dosierung vornehmen zu können, ist das aber unbedingt erforderlich. Darum braucht es eine Zentralstelle, welche für die Verteilung von standardisiertem Cannabis sorgt.

Das BfArM übernimmt diese Aufgabe (2). Es organisiert sowohl Verteilung wie auch Nachschub an die Apotheken. Diese mischen die gewünschte Rezeptur selbst oder liefern Medikamente wie Dronabinol. Auch Patienten dürfen also im Normalfall keinen Hanf zu Hause anbauen!

Privatanbau ist und bleibt also verboten. Genau so bestätigt es auch der Rechtsanwalt, welcher für den Deutschen Hanfverband beratend tätig ist (3). Dass dennoch Ausnahmen gemacht werden, liegt an wissenschaftlicher Forschung und landwirtschaftlicher Nutzung. An den Profis also, die sich beruflich mit Cannabis beschäftigen. Der Vollständigkeit halber noch kurz ein Blick darauf, wer als Profi gilt.

 

Ausnahme 1 – Landwirtschaft

Ist Hanf anbauen legal?

Landwirtschaftlicher Hanfanbau muss genehmigt werden

Landwirten ist unter bestimmten Voraussetzungen der Hanfanbau gestattet. Dabei geht es vor allem um landwirtschaftliche Themen wie den Alterssitz für Landwirte, eine bestimmte Hofgröße oder den Rübenanbau. Zudem regelt das Gesetz noch, wer als Landwirt gilt: Winzern etwa ist ebenfalls der Anbau verboten.

Außerdem muss der Landwirt bestimmte Sorten nutzen, welche die EU in einem extra Sortenkatalog zusammengestellt hat. Er ist verpflichtet, den Anbau anzuzeigen, ebenso wie Blüte und Ernte. Darüber hinaus erfolgen permanente Kontrollen zum THC-Gehalt. Passt hier etwas nicht, gibt es eine Geldbuße oder es muss im schlimmsten Fall die ganze Ernte vernichtet werden (4). Auf den Seiten des Bundesinstituts für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) findet sich eine informative Zusammenfassung der Bestimmungen zum Nutzhanfanbau (5).

Ausnahme 2 – Forschung

Forschungen und Studien zu CBD bei Entzündungen

mögliche Ausnahme – Hanfanbau für die Forschung

Für Studien mit Cannabis bedarf es noch viel wissenschaftlicher Forschung. Dass dies nicht ohne Cannabis geht, versteht sich von selbst. Hier liegt eindeutig ein wissenschaftliches Interesse vor, ein klarer Fall für eine Ausnahmegenehmigung laut BtMG. Dennoch müssen auch die betreffenden Institute erst anfragen, bevor sie überhaupt mit Cannabis agieren dürfen.

Doch auch andere Institutionen können eine solche Ausnahmegenehmigung bekommen. Das Berliner Hanfmuseum etwa, beliebte Bildungsstätte seit mehr als einem Vierteljahrhundert, darf nur deshalb in einem Schaukasten ein paar echte Hanf-Pflanzen zeigen, weil es eine solche Ausnahmegenehmigung besitzt.

 

 

Betäubungsmittelgesetz: Diese drei Stellen betreffen Hanf besonders

Werfen wir noch kurz einen Blick in das Gesetz selbst. An mehreren Stellen erwähnt das BtMG Cannabis:

  • Anlage I zu § 1 Abs. 1 = nicht verkehrsfähige Betäubungsmittel
  • Anlage III zu § 1 Abs. 1 = verkehrsfähige und verschreibungsfähige Betäubungsmittel
  • § 19 Abs 2a und Abs 3 = durchführende Behörde

Zusammengefasst steht dort: Cannabis zählt zu den nicht verkehrsfähigen Betäubungsmitteln. Das umfasst ausdrücklich sämtliche Bestandteile der „zur Gattung Cannabis gehörenden Pflanzen“ (Anlage I zu § 1, Abs. 1) Aber hier wird auch eine Ausnahme erwähnt: Hanfsamen. Die Voraussetzung dafür ist, dass sie nicht für den Anbau vorgesehen sind. Wer also Hanfsamen in der Drogerie kauft, um sie daheim zu züchten, macht sich ebenso strafbar wie der Dealer mit seiner Indoorplantage!

✔️ Wichtig ist dazu noch der Begriff „nicht verkehrsfähig“: Cannabis zu medizinischen Zwecken fällt unter die „verkehrsfähigen und verschreibungsfähigen Betäubungsmittel“ in Anlage III zu § 1 Abs. 1. Wie bereits gezeigt, ist sein privater Anbau ohne Ausnahmegenehmigung trotzdem illegal!

Wie sind die Strafen für privaten Hanfanbau?

Das hängt von mehreren Dingen ab: So beeinflusst die Zahl der angebauten Pflanzen ebenso den Urteilsspruch wie deren Gehalt an THC, aber auch die Größe der Zuchtanlage.

Fazit: Hanfanbau im privaten Bereich ist illegal!

Zwar ist seit 2017 schwer kranken Patienten die Nutzung medizinischen Hanfs unter bestimmten Bedingungen erlaubt. Doch das heißt nicht automatisch, dass sie ihn zu Hause anbauen dürfen. Vielmehr sind Verteilung und Anbau der Hanfpflanze streng geregelt. Genaue Vorgaben dazu finden sich im Betäubungsmittelgesetz. Hier listet der Gesetzgeber auch die wenigen Ausnahmen, welche den Anbau überhaupt straffrei stellen. Das betrifft vor allem Landwirtschaft und Forschung. Privater Anbau ist und bleibt verboten!

(1) https://anwaltauskunft.de/magazin/gesellschaft/strafrecht-polizei/cannabis-was-erlaubt-ist
(2) BfArM – Bundesopiumstelle: https://www.bfarm.de/DE/Bundesopiumstelle/_node.html;jsessionid=71973A37177C8116DEDAA7539EC06ADA.2_cid344
(3) Hanfverband und RA Markus Cronjäger: Ist der Anbau von “Nutzhanf” in Deutschland legal? https://hanfverband.de/faq/ist-der-anbau-von-nutzhanf-in-deutschland-legal
(4) Mehr zum Anbau https://www.ble.de/DE/Themen/Landwirtschaft/Nutzhanf/nutzhanf_node.html
(5) Infos zum Anbau von Nutzhanf der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung, Stand Januar 2020 https://www.ble.de/SharedDocs/Downloads/DE/Landwirtschaft/Nutzhanf/Info_BtMG.pdf?__blob=publicationFile&v=5

 

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